„Taxonomie wird zur Mogelpackung“

Eine konservative Mehrheit im Europäische Parlament hat für eine Einstufung von Atomkraft und Gas als nachhaltige Energien votiert.

Gerne möchte ich im Folgenden mein Wahlverhalten bei der Abstimmung darlegen. Für mich ist klar, dass der Vorschlag zum ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von Kernenergie und fossilem Gas in die EU-Taxonomie nicht tragbar ist.

Kernenergie gilt als Hochrisikotechnologie, welches uns unter anderem die verheerenden Folgen der Atom-Unfälle in Tschernobyl und Fukushima vor Augen geführt haben. Zudem ist Atomstrom nicht nachhaltig, da die Frage der Endlagerung bislang ungelöst ist. Angesichts des Klima- und Umweltschutzpakets Green Deal kommt ein Aufwerten der Kernkraft somit einem Greenwashing gleich. Weiter stellt Kernenergie aus diesem Grund keine geeignete Übergangstechnologie dar.

Auch Gas ist nicht klimaneutral. Gleichzeitig steht die Alternative, Wasserstoff aus erneuerbaren Technologien, derzeit nur in unzureichenden Mengen zur Verfügung. Die Förderung von Gasnutzung als Übergangstechnologie sollte somit ausschließlich unter der Bedingung anerkannt werden, dass Energieversorger nachweisen können, Gas rasch durch grünen Wasserstoff zu ersetzen. Die Formulierungen im delegierten Rechtsakt der Kommission sind diesbezüglich nicht hinreichend. An dieser Stelle sollte hervorgehoben werden, dass Klimaneutralität nur erreicht werden kann, wenn die Gaskraftwerke in Deutschland ab 2045 und in der EU ab 2050 vom Netz sind.

Die SPD-Gruppe im Europäischen Parlament hat im Einklang mit der Fraktionslinie der S&D einheitlich gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung des delegierten Rechtsaktes gestimmt. Neben dem Parlament hätte auch der Rat das Recht gehabt, den Rechtsakt der EU-Kommission mit verstärkter qualifizierter Mehrheit abzulehnen. Dafür sind die Stimmen von mindestens 20 Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung der EU vertreten, nötig. Die Gegner dieses Taxonomie-Vorschlags sind im Rat jedoch auch in der Minderheit.

Die Verordnung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.