100 Jahre Frauen in juristischen Berufen – Geschichte der Anwältinnen seit der Weimarer Zeit
Mechtild Düsing
Fachanwältin für Verwaltungs-, Erb- und Agrarrecht, Münster
Bis 1922 durften Frauen zwar Jura studieren und auch promovieren, aber die Staatsexamina und das Referendariat blieben ihnen verwehrt. Damit war eine Arbeit in den klassischen juristischen Berufen als Rechtsanwältinnen, Richterinnen und Notarinnen nicht möglich. Die formelle Gleichberechtigung für Frauen in Art. 109 und 128 der Weimarer Reichsverfassung gab der Frauenbewegung erstmals erheblichen Aufschwung. Der Vortrag beschäftigt sich mit dem zähen und leidenschaftlichen Kampf, den Maria Otto aus München um ihre Zulassung zur Anwaltschaft geführt hat, mit dem Erfolg, dass sie als erste Frau in Deutschland am 7. Dezember 1922 zu den Landgerichten I und II sowie zum Oberlandesgericht München zugelassen wurde. Die Freiheit der Berufswahl für Frauen
wurde allerdings in der Nazizeit brutal beseitigt, sodass sich die Juristinnen nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Stellung in der Anwaltschaft erneut erkämpfen mussten. Wir freuen uns, dass wir Mechtild Düsing als Referentin gewinnen konnten. Sie ist seit 1973 Rechtsanwältin in Münster und Mitglied beim Juristinnenbund. In ihrem Vortrag wird uns Mechtild in die Gesichte der Anwältinnen seit der Weimarer Zeit einführen. Im Anschluss an ihr Referat wird sie für Fragen und eine Diskussion zur Verfügung stehen.
Montag, 23. Oktober 2023, 18.00 Uhr
im Brauhaus *hirschchen,
Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf, Nähe Schloss Jägerhof
Rheinbahnlinien: 707, 722, 752 und 754 – Haltestelle Schloss Jägerhof
704, 721 und 722/ – Haltestelle Adlerstraße
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser öffentlichen Veranstaltung der ASJ Düsseldorf • Mettmann • Neuss, der ASF Düsseldorf und der ASJ NRW teilzunehmen.
Die Einladung kann hier heruntergeladen werden.